Leistungen der Unfallversicherung

Zum einen, welches auch der wichtigste Bestandteil ist, wird bei der Unfallversicherung eine Invaliditätsgrundsumme festgelegt. Die Zahlung einer Invaliditätsleistung erfolgt im Schadensfall, also nach einem Unfall, wenn dem Versicherten aus diesem Unfall ein bleibender Schaden, bzw. eine bleibende Beeinträchtigung, entsteht. Dieser Schaden bzw. die Beeinträchtigung wird als Invalidität bezeichnet und richtet sich nach der Gliedertaxe. Die Gliedertaxe ist eine Aufstellung der Körperteile und die daraus resultierenden Invaliditätsgrade bei Verlust, bzw. dauernder Funktionsbeeinträchtigung. Sollte man beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung auf eine Progression bestehen, so hat man den Vorteil, dass die Zahlung des Versicherers umso höher ausfällt, je höher der festgestellte Invaliditätsgrad ist.

 

Man kann die Unfallversicherung durch den Einschluss einer Unfallrente optimieren. Somit ist man auf der sichereren Seite, dass man im Falle des Falles richtig abgesichert ist. Die Unfallrente wird lebenslang jeden Monat gezahlt und zwar wenn nach einem Unfall der Invaliditätsgrad bei 50% oder mehr liegt. Somit kann man einen eventuellen Einkommensverlust durch die Unfallrente ausgleichen.

Oft wird in der Unfallversicherung auch das Krankenhaustagegeld mit abgesichert. Sollte der Versicherte aufgrund eines Unfalls stationär im Krankenhaus liegen, bekommt er für jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld wird für maximal 2 Jahre gezahlt.

Auch der Einschluss eines Krankentagegeldes über die Unfallversicherung ist möglich. Somit würde die Unfallversicherung der versicherten Person das vereinbarte Krankentagegeld zahlen, wenn der Versicherte aufgrund von Unfall nicht erwerbsfähig ist und nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entfällt. Doch Achtung: Die Zahlung erfolgt nur aufgrund eines Unfalls und nicht aufgrund einer Krankheit.

Es kommt öfter vor, dass aufgrund eines Unfalls kosmetische Operationen notwendig werden, wie z.B. entstandene Narben zu entfernen. Hier wird die Krankenkasse keinen Cent zahlen, es sei denn es wäre medizinisch notwendig. Doch die meisten kosmetischen Operationen sind nicht medizinisch notwendig und müssten dann ggf. selbst bezahlt werden. Deshalb bietet die private Unfallversicherung den Zusatzpunkt Kosmetischen Operationen an, damit haben Sie diese Kosten abgesichert.

Auch gibt es einen Todesfallschutz in der Unfallversicherung. Es liegt aber im Ermessen des Versicherungsnehmers ob er dieses Risiko mit einschließen will oder nicht. Wie schon der Begriff besagt, wird hier bei Tod der versicherten Person, an die Bezugsberechtigten die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.

 

Weitere Entscheidungshilfen und Informationen zur Unfallversicherung: