Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1889 vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Zum damaligen Zeitpunkt wurden Renten erst ab dem 70.Lebensjahr ausgezahlt und es wurden Festbeiträge gezahlt. Erst 1916 wurde das Renteneintrittsalter von dem 70.Lebensjahr auf das 65. Lebensjahr gesenkt. Erst im Jahre 1957 also in der Nachkriegszeit wurde erstmals ein Beitragssatz von 14% festgelegt und die Festbeiträge entfielen. Seit 1968 funktioniert die Rentenversicherung nach dem noch heute angewandten Umlageverfahren, welches besagt, dass keine Rücklagen gebildet werden, sondern die Beiträge die eingezahlt werden, werden gleich an die Rentner weiter ausbezahlt.
Und genau dieses Umlageverfahren ist der heutige Knackpunkt der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn die Rentner werden immer älter und es gibt immer weniger Beitragszahler. Wenn man sich etwas intensiver mit der deutschen Entwicklung beschäftigt, wird man merken dass die Geburtenrate zurück geht und man bei den Neugeborenen nicht davon ausgehen kann, dass diese zu leistungsfähigen Beitragszahlern für die gesetzliche Rentenversicherung werden.
Somit verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern immer mehr. Ursprünglich hatten 3 Beitragszahler einen Rentner finanziert, mittlerweile finanzieren nur noch 2 Beitragszahler einen Rentenempfänger und man geht davon aus dass im Jahr 2050 ein Beitragszahler zu Finanzierung eines Rentners aufkommen muss.
Der Rentenanspruch hat noch nie dem Nettoverdienst des Arbeitnehmers entsprochen, aber durch die letzte Rentenreform hat sich die Lage noch verschlechtert. Die Renten belaufen momentan sich auf ca. 50-68% des durchschnittlichen Nettoverdienstes des Arbeitnehmers. Die Altersgrenze wird nun schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben und mit weiteren Leistungseinschränkungen wird früher oder später zu rechnen sein.
Auf längere Sicht gesehen gehen Exporten nur noch von einer 50% Absicherung, durch die gesetzliche Rentenversicherung, aus. Eine private Vorsorge ist also unumgänglich. Denn jedem Arbeitnehmer entsteht eine Versorgungslücke im Alter. Um diese Versorgungslücke zu schließen bietet sich die kapitalgedeckte Altersversorgung an.
Weitere Entscheidungshilfen und Informationen zur Rentenversicherung:
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