Rentenprodukte
Die Rürup Rente, auch Basis Rente genannt, ist ein recht neues staatlich gefördertes Produkt, welches 2005 ins Leben gerufen wurde. Die Basis Rente zählt auch wie die gesetzliche Rente zu den Leibrenten. Diese muss die gesetzlichen Vorgaben erfüllen um die steuerlichen Förderung zu erhalten. Wichtig hierbei ist, dass die Basis Rente nicht vererbar, nicht verpfändbar, nicht veräußerbar und auch nicht kündbar ist. Somit gilt auch die Basis Rente als Hartz IV sicher. Im Falle der Arbeitslosigkeit bleibt dem Versicherten hier nur die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Außerdem darf der gewählte Rentenbeginn nicht vor dem 60. Lebensjahr liegen.
Die BasisRente wird durch Steuervorteile gefördert, d.h. die Beiträge könne als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der maximale Beitrag, welcher abzugsfähig ist sind 20.000 Euro für Ledige Personen und 40.000 Euro für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung. Die Absetzung ist in einer Staffelung festgelegt, welche 2005 mit 60% begann und jährlich um 2% steigt, bis dann im Jahr 2025 100% der 20.000 Euro/ 40.000 Euro abzugsfähig sind.
Beim Abschluss der Basis Rente hat man kein Kapitalwahlrecht, d.h. es wird immer eine lebenslange monatliche Rentenzahlung erfolgen und den Einschluss einer Rentengarantiezeit bleibt dem Versicherten verwährt. Aufgrund der steuerlichen Vorteile wird die Basis Rente überwiegend von Selbständigen Personen, bzw. Angestellten mit einem höheren Einkommen abgeschlossen.

Die Riester Rente besteht nun schon seit Anfang 2002. Sie gilt als Zusatzversicherung und wird durch staatliche Zulagen und steuerfreien Beitragszahlungen, staatlich gefördert. Zum Abschluss einer Riester Rentenversicherung sind alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbständige, sowie Beamte und öffentlich Bedienstete, sowie Wehr- und Zivildienstleistende befugt. Auch eine nicht erwerbstätiger Lebenspartner kann in den Genuss der Riester Rente kommen. Auch hier gibt es wie bei der Basis Rente keine Möglichkeit eine Rentengarantiezeit einzubauen, aber der Versicherungsnehmer kann sich dazu entscheiden einen Hinterbliebenenschutz zu wählen.
Zum Rentenbeginn kann man sich bei der Riester Rente aber bis zu 30% des Kapitals als Kapitalauszahlung erwerben, der Rest wird als lebenslange monatlich Rente gezahlt. Die Zulagen die der Staat für eine Riester Rente zahlt sind feste Größen, als Grundzulagen werden 154 Euro gezahlt und für jedes Kind 185 Euro. Für Kinder die ab 2008 geboren sind oder werden, gibt es sogar eine Zulage von 300 Euro. Um diese staatlichen Zulagen zu erhalten, muss der Versicherte aber einen Mindesteigenbeitrag erbringen. Dieser Mindesteigenbeitrag muss 4% seines Bruttoeinkommens entsprechen (gerichtet an dem Bruttoeinkommen des Vorjahres).
Weitere Entscheidungshilfen und Informationen zur Rentenversicherung:
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