Private Rentenversicherung
Der übliche Weg mit monatlichen Beiträgen eine private Rente aufzubauen, führt über die private Rentenversicherung. Bei der Rentenversicherung gewährleitstet der Versicherer, dem Versicherungsnehmer die Zahlung auf eine monatliche Rente, deren Höhe abhängig vom Beitrag ist, zum Rentenbeginn. Der Versicherungsnehmer hat ebenso die Möglichkeit sich bei Vertragsabschluß für das Kapitalwahlrecht zu entscheiden. In diesem Fall kann sich der Versicherte bei Ablauf die Summe anstatt monatlich, auch als einmalige Kapitalauszahlung auszahlen lassen. Man differenziert in der privaten Rentenversicherung die aufgeschobene Rentenversicherung von der sofort beginnenden Rentenversicherung.

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung werden vom Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge, über einen festgelegten Zeitraum an den Versicherer entrichtet. Man spricht hierbei von der Ansparphase. Nach Ablauf der Ansparphase muss sich der Versicherungsnehmer, in der Regel 5 Jahre vor dem vereinbarten Vertragsablauf entscheiden, ob er die Kapitalauszahlung wünscht, oder die lebenslange monatliche Rentenzahlung. Sollte sich der Versicherungsnehmer zur einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden, ist es wichtig dass der Vertrag mind. eine Laufzeit von 12 Jahren hatte und davon mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden, ansonsten würde dem Versicherungsnehmer steuerrechtliche gesehen, ein Nachteil entstehen.
Die Sofort beginnende Rentenversicherung verfügt über keine Ansparphase. Hier wird vom Versicherungsnehmer eine einmalige Summe eingezahlt um dann sofort eine monatliche lebenslange Rentenzahlung zu erhalten. Die Höhe der Rentenzahlung ist natürlich abhängig vom eingezahlten Kapital des Versicherten. Oft wird diese Variante der Rentenversicherung von Versicherungsnehmern gewählt, die z.B. durch die Kapitalauszahlung einer Lebensversicherung, die Möglichkeit besitzen eine größere Summe einzubezahlen. Man sollte jedoch nicht auf den Einschluss einer Rentengarantiezeit verzichten, denn nur dann hat man die Gewährleistung, dass die Rentenzahlungen auch bei Tod des Versicherten, mindestens bis zum Ende der Rentengarantiezeit weiter gezahlt werden. Bei Tod des Versicherten erfolgt dann die Zahlung der monatlichen Rente an die Hinterbliebenen.
Weitere Entscheidungshilfen und Informationen zur Rentenversicherung:
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