Drei-Schichten-Modell

Früher war die Altersvorsorge nach dem Drei-Säulen-Modell benannt, welches in private Vorsorge, in betriebliche Vorsorge und in die staatliche Vorsorge unterteilt war. Dieses Drei-Säulen Modell gibt es nicht mehr. Durch das Alterseinkünftegesetz vom Juli 2004 wurde das Drei-Säulen-Modell gekippt und es ist das Drei-Schichten-Modell entstanden. Ausschlaggebend für die Entstehung des Drei-Schichten-Modells war die Rürup Kommision. Die Altersvorsorge wird nunmehr in Schichten unterteilt, und zwar in die Basisversorgung, die Zusatzversorgung und in die private Vorsorge. Je nach steuerlicher Behandlung und Förderung wird die Vorsorge einer Schicht zugeteilt.

Die erste Schicht ist die Basisversorgung und zählt zu der wichtigsten Schicht der Altersversorgung. Hierzu zählt die gesetzliche Rentenversicherung, genauso wie alle anderen staatlichen Versorgungswerke, sowie die Alterssicherung für Landwirte und die neue Rürup Rente. Die Rürup Rente ist eine private kapitalgedeckte Leibrente, welche auch als „Basis-Rente“ bezeichnet wird. Um die Steuervorteile ausschöpfen zu können, unterliegt die Leibrente gewissen Vorraussetzung, wie z.B. nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und erst zahlbar ab dem 60.Lebenjahr, etc.

Zu der zweiten Schicht, der Zusatzversorgung, zählt die betriebliche Alterversorgung und die Riester – Rente.
Während sich die betriebliche Altersversorgung durch steuerliche Begünstigungen eine Vorteil verschafft, erhält man bei der Riester Rente staatliche Zulagen und ggf. steuerliche Vergünstigungen. Bei der betrieblichen Altersversorgung werden die Beiträge zur Direktversicherung seit 2005, nicht mehr pauschal versteuert, sondern bleiben steuerfrei und somit ist die Direktversicherung anderen Anlageformen, wie z.B. Pensionskasse, gleichgestellt worden. Außerdem wird die betriebliche Altersversorgung dadurch gestärkt, dass es im Falle von einem Arbeitgeberwechsel, leichter geworden ist, den bereits bestehenden Vertrag vom neuen Arbeitgeber weiterführen zu lassen.

Die dritte Schicht ist die private Versorgung, hierzu zählen die Kapitalanlageprodukte. Kapitalanlageprodukte, wie z.B. Lebens- oder Rentenversicherung, welche der privaten Altersversorgung dienen, aber keine steuerliche Förderung in der Ansparphase erhalten. Diese Produkte sind sehr weitreichend und flexibel und genießen den Vorteil, dass sie zwar in der Ansparphase keiner steuerlichen Förderung unterliegen, dafür aber in der Auszahlungsphase ggf. Steuervorteile aufweisen können.

 

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