Betriebliche Altersversorgung

Die Betriebliche Altersversorgung zählt zu der zweiten Schicht der Altersvorsorge. Es gibt 5 verschiedene Durchführungswege zur Betrieblichen Altersversorgung.

 

 

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist im Prinzip nichts anderes als eine Lebensversicherung. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer, bzw. seine Hinterbliebenen. Die Beiträge zur Direktversicherung werden direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgeführt. Wie auch bei anderen betriebliche Anlagemöglichkeiten kann man bei der Direktversicherung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung als steuerfreie Beiträge einzahlen. Bei der Direktversicherung hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Unfalltodzusatzversicherung mit einzuschließen.

 

Pensionszusage / Direktzusage

Wählt der Arbeitgeber keinen anderen Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung seiner Angestellten, sagt diesen aber eine betriebliche Altersversorgung zu, dann spricht man von der Direktzusage oder Pensionszusage. Hierbei zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer selbst später einmal eine Betriebsrente. Die Direktzusage wird durch Rückstellungen des Arbeitgebers finanziert, welche sich für den Betrieb gewinnsenkend auswirken und somit auch zu Steuerersparnissen führt. Die Direktzusage wird über den Pensionssicherungsverein gegen Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert.

 

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine Versorgungseinrichtung, nämlich ein Lebensversicherungsunternehmen, welches der Altersversorgung dient. Es gibt sowohl umlagefinanzierte als auch kapitalgedeckte Pensionskassen. Die Pensionskassen unterliegen der Versicherungsaufsicht, sind aber nicht wie z.B. der Pensionsfonds, über den Pensionssicherungsverein abgesichert. Man kann Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in die Pensionskasse einzahlen. Die späteren Rentenzahlung unterliegen aber der nachgelagerten Besteuerung, was bedeutet, dass die Rentenzahlungen voll zu versteuern sind.

 

Pensionsfonds

Pensionsfonds bieten in der Regel höhere Renditechancen als z.B. bei der Direktversicherung oder bei der Pensionskasse. Das eingezahlte Kapital wird bei den Pensionsfonds in Aktien und Rentenpapiere angelegt. Hierdurch steigen die Renditechancen, aber auch gleichzeitig das Risiko. Die garantierte Verzinsung ist bei dieser Anlage niedrig, und im schlechtesten Fall erhält man nur seine eingezahlten Beiträge zurück. Sollte man aber mit der Anlage schon in jungen Jahren beginnen, stehen die Chancen gut, eine gute Rendite und somit auch eine gute Rentenzahlung im Rentenalter zu erhalten.

 

Unterstüztungskasse

Die Unterstützungskasse wird durch Zuwendungen der Trägerunternehmen finanziert und ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Die Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanspruch auf Leistungen, daran sollten sich aber Arbeitnehmer nicht unbedingt stören, denn im Insolvenzfall ist Betriebsrente des Arbeitnehmers durch den Pensionssicherungsverein abgesichert. Ein Nachteil der Unterstützungskasse ist jedoch, der Arbeitgeberwechsel. Sollte man den Arbeitgeber wechseln, kann man nicht problemlos das angesparte Kapital entnehmen. Ausnahme: Der neue Arbeitgeber wäre Mitglied der gleichen Unterstützungskasse wie der alte Arbeitgeber.

 

Weitere Entscheidungshilfen und Informationen zur Rentenversicherung: